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Aufzugskosten im Erdgeschoss?BGH VIII ZR 103/06 entscheidet

Auch EG-Mieter tragen Aufzugskosten mit — durchschnittlich 0,18 €/m²/Monat — es sei denn, der Mietvertrag schließt sie ausdrücklich aus.

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0,18 €/m²durchschnittliche Umlage / Monat
BGH 103/06Leiturteil EG-Mieter
§2 Nr. 7BetrKV Aufzug

Leiturteil

BGH VIII ZR 103/06 — der Urteilstext im Klartext

Der BGH hat 2006 entschieden: Die Solidargemeinschaft der Mieter trägt den Aufzug gemeinsam. Eine nutzenbasierte Differenzierung nach Etage wird abgelehnt — es sei denn, der Mietvertrag trifft eine klare Ausnahme.

Solidargemeinschaft

Alle Mieter profitieren vom Gebäudekomplex, auch wenn sie den Aufzug nicht direkt nutzen.

Wertstabilität

Ein funktionsfähiger Aufzug hebt den Wert des gesamten Gebäudes — indirekter Nutzen für jeden.

Mietvertrag-Ausnahme

Nur ein ausdrücklicher Ausschluss im Mietvertrag befreit EG-Mieter. Schweigen gilt als Zustimmung.

Das Urteil wird von allen Amts- und Landgerichten konsequent angewendet — Anfechtungen ohne Mietvertrags-Klausel scheitern regelmäßig.

Hintergrund

Warum der Gesetzgeber die Solidarlösung wählt

Dachböden, Keller und Briefkästen liegen in vielen Häusern auf Etagen, die der Aufzug erschließt. Selbst ein EG-Mieter nutzt den Aufzug also gelegentlich — für Kellergänge, Waschmaschinenbesuche oder den Briefträger.

Die Wertstabilität des Gebäudes ist ein zweites Argument. Ein stillgelegter Aufzug senkt die Vermietbarkeit und damit den Gebäudewert — auch für EG-Mieter, die vielleicht bald umziehen und höher ziehen.

Drittes Argument: Einfachheit. Ein einheitlicher Schlüssel spart Streit, Nachweispflichten und Verwaltungsaufwand. Der Gesetzgeber hat sich bewusst gegen eine Nutzungsprotokollierung entschieden.

Ausnahmen

Wann EG-Mieter doch befreit werden

  1. 01

    Ausdrücklicher Ausschluss im Mietvertrag

    „Aufzugskosten werden nicht umgelegt“ — klar, unmissverständlich, schriftlich. Dann greift §2 Nr. 7 BetrKV nicht.

  2. 02

    Baulich separater Eingang

    Hat das EG einen eigenen Eingang ohne Zugang zum Aufzugsbereich, greift LG Berlin 67 S 22/10.

  3. 03

    Technische Sperre

    Echte technische Isolation — zum Beispiel separater Gebäudeteil ohne Verbindung zum Aufzugshaus. Selten, aber möglich.

  4. 04

    Keine-Nutzung-Erklärung hilft NICHT

    Die schriftliche Erklärung, den Aufzug nicht zu nutzen, entbindet Sie nicht von der Umlage — das ist gefestigte Rechtsprechung.

Umlage-Teile

Welche Aufzugsposten tatsächlich umlagefähig sind

Stromkosten

Laufende Betriebskosten für den Aufzugsantrieb. Eindeutig umlagefähig nach §2 Nr. 7 BetrKV.

§2 Nr. 7 BetrKV

Wartung

Planmäßige, vorbeugende Arbeiten. Nicht: Reparaturen oder Austausch defekter Teile — das ist Instandsetzung.

§1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV

TÜV-Prüfung

Alle zwei Jahre verpflichtend. Die Prüfgebühren sind umlagefähig, solange sie nicht bereits im Wartungsvertrag enthalten sind.

Notrufkosten

Notrufverbindung und Notdienst-Bereitschaft sind umlagefähige laufende Kosten.

Rechenbeispiel

120 m²-EG-Wohnung — 252 € Aufzug pro Jahr

Ausgangslage

Mehrfamilienhaus mit 1.400 m² Gesamtfläche. Ihre EG-Wohnung hat 120 m². Jahres-Aufzugskosten (Wartung, Strom, TÜV, Notruf): 2.940 €.

Rechnung

2.940 € × (120/1.400) = 252 € pro Jahr — entspricht 21 € monatlich bzw. 0,175 €/m²/Monat. Der Betrag liegt im üblichen Korridor (0,12 bis 0,25 €/m²/Monat).

Ergebnis

Der Posten ist nach BGH VIII ZR 103/06 korrekt umgelegt, solange Ihr Mietvertrag keinen Ausschluss enthält. Prüfwert: Mietvertrag lesen, §2 Nr. 7 BetrKV bestätigen.

FAQ

Häufige Fragen

Aufzugsposten gegen Referenzwerte abgleichen.

Wir prüfen Ihren Posten gegen §2 Nr. 7 BetrKV, den Wartungsvertrag und den regionalen Betriebskostenspiegel.

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