Zum Inhalt springen

Abrechnung kam nach 14 Monaten?Nachzahlung ausgeschlossen, Guthaben bleibt

§556 Abs. 3 S. 3 BGB ist unmissverständlich: Zugang nach Fristablauf = Nachforderung ausgeschlossen. Ein eventuelles Guthaben bleibt aber vollständig bestehen.

Fristprüfung starten

Kostenlose Erstprüfung · Detailbericht ab 2,99 EUR (statt 4,99 EUR)

12 MonateFrist (§556 Abs. 3 S. 2 BGB)
0 €Nachforderung nach Ablauf
3 JahreGuthaben-Verjährung (§195 BGB)

Gesetz

§556 Abs. 3 BGB — der Wortlaut im Klartext

Der Vermieter hat 12 Monate Zeit, um ordnungsgemäß abzurechnen. Wer diese Frist reißt, verliert seine Nachforderung — ein Guthaben Ihnen gegenüber bleibt davon unberührt.

S. 2

Abrechnung binnen 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zuzugehen.

S. 3

Nach Fristablauf ist die Nachforderung ausgeschlossen — außer der Vermieter hat die Verzögerung nicht zu vertreten.

S. 5

Einwendungen gegen die Abrechnung sind weitere 12 Monate möglich.

Urteile wie BGH VIII ZR 249/15 bestätigen: Allgemeiner Personalmangel reicht nicht als Entschuldigungsgrund.

Zugang

Der Tag X — wann der Briefkasten zählt

  1. 01

    Zugang = Kenntnisnahme möglich

    Nach §130 BGB liegt Zugang vor, sobald Sie die Abrechnung zur Kenntnis nehmen konnten. Physischer Einwurf in den Briefkasten reicht aus.

  2. 02

    Abendlicher Einwurf zählt erst am Folgetag

    Wird die Abrechnung nach der ortsüblichen Leerungszeit eingeworfen, gilt der Zugang nach BGH VIII ZR 93/17 erst am nächsten Werktag.

  3. 03

    Urlaub ändert nichts

    Ihre Abwesenheit verschiebt den Zugang nicht — das Risiko trägt der Empfänger, nicht der Vermieter.

  4. 04

    Beweislast beim Vermieter

    Nur wenn der Vermieter den rechtzeitigen Zugang beweist, wahrt die Frist ihre Wirkung. Ohne Einschreiben oder Zustellnachweis gilt Ihr Datum.

Unverschuldet

Wann die Verspätung ausnahmsweise nicht schadet

Verspäteter Grundsteuerbescheid

Liegt der Grundsteuerbescheid nicht rechtzeitig vor und hat der Vermieter keinen Einfluss darauf, erkennt BGH VIII ZR 249/15 Entschuldigungsgründe an.

BGH VIII ZR 249/15

Säumige Fremddienstleister

Wenn externe Dienstleister unerwartet nicht liefern und der Vermieter nachweislich gemahnt hat, kann die Verspätung entschuldigt sein.

§556 Abs. 3 S. 3 BGB

Personalmangel reicht NICHT

Allgemeine Hinweise auf Urlaub, Krankheit oder Personalmangel in der Hausverwaltung sind kein Entschuldigungsgrund.

BGH VIII ZR 249/15

Nachweispflicht beim Vermieter

Der Vermieter muss konkret darlegen, warum und wann die Verzögerung außerhalb seines Einflussbereichs lag. Pauschal behauptet = nicht anerkannt.

§556 Abs. 3 BGB

Rechenbeispiel

Abrechnung 2024 kommt erst am 15. Februar 2026

Ausgangslage

Abrechnungszeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024. Abrechnung am 15.02.2026 im Briefkasten. Sie fordert 680 € nach und weist 90 € Gutschrift beim Warmwasser aus.

Rechnung

Fristende: 31.12.2025. Zugang 15.02.2026 = 46 Tage zu spät. §556 Abs. 3 S. 3 BGB greift: 680 € Nachforderung entfällt, 90 € Gutschrift bleibt auszahlbar.

Ergebnis

Ersparnis netto 770 €: 680 € müssen Sie nicht zahlen, 90 € bekommen Sie überwiesen.

Muster

So schreiben Sie zurück — ohne Anwalt

  1. 01

    Betreff mit Fundstelle

    „Einwendung §556 Abs. 3 S. 3 BGB / Nebenkostenabrechnung [Jahr]“ — das macht sofort klar, worum es geht.

  2. 02

    Zugangsdatum und Fristende nennen

    Konkrete Daten angeben. Zum Beispiel: Zugang 15.02.2026, Fristende 31.12.2025, Verspätung 46 Tage.

  3. 03

    Nachforderung abwehren, Guthaben einfordern

    In einem Satz: Nachforderung abgelehnt wegen Fristablauf. In einem zweiten: Guthaben mit Kontoverbindung und 14-Tage-Frist einfordern.

  4. 04

    Zustellnachweis sichern

    Einwurfeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein. Der Brief landet in Ihrem Rechtsordner als Beweis.

FAQ

Häufige Fragen

Fristablauf in 30 Sekunden bestätigen.

Wir lesen Zugangsdatum und Abrechnungszeitraum aus Ihrer PDF und rechnen den Fristausschluss nach §556 Abs. 3 BGB automatisch nach.

Abrechnung hochladen

Kostenlose Erstprüfung · Detailbericht ab 2,99 EUR (statt 4,99 EUR)