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Nebenkostenabrechnung nach dem AuszugWelche Frist wirklich gilt

Die 12-Monats-Frist nach §556 Abs. 3 S. 2 BGB läuft ab Ende des Abrechnungszeitraums — nicht ab Ihrem Auszug. Dieser Unterschied entscheidet oft über hunderte Euro.

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12 MonateAbrechnungsfrist (§556 Abs. 3 BGB)
3 JahreVerjährung Guthaben (§195 BGB)
6 MonateKaution max. (LG Berlin 67 S 42/18)

Fristbeginn

Warum der Auszugstag nicht zählt

Der Abrechnungszeitraum ist in der Regel das Kalenderjahr (§556 Abs. 3 S. 1 BGB). Die 12-Monats-Frist beginnt am 1. Januar des Folgejahres, unabhängig davon, ob Sie am 15. Januar oder am 30. Dezember ausgezogen sind.

Der BGH hat in VIII ZR 2/18 bestätigt, dass der Abrechnungszeitraum auch bei unterjährigem Auszug einheitlich bleibt. Der Vermieter rechnet also für das ganze Jahr ab und quotelt Ihren Anteil tagesgenau — die Frist für die Übermittlung an Sie bleibt gleich.

Praktische Folge: Wer im Mai 2024 auszieht, muss die Abrechnung 2024 spätestens am 31. Dezember 2025 im Briefkasten haben. Alles danach ist gesperrt.

Typischer Fall

Auszug im Mai, Abrechnung im Februar zwei Jahre später

Ausgangslage

Auszug 15.05.2024, Abrechnungszeitraum 01.01.2024–31.12.2024, Abrechnung zugegangen am 14.02.2026 mit 420 € Nachforderung.

Rechnung

Fristende: 31.12.2025. Zugang am 14.02.2026 = 45 Tage zu spät. §556 Abs. 3 S. 3 BGB greift — Nachforderung ausgeschlossen.

Ergebnis

Die 420 € Nachforderung müssen Sie nicht zahlen. Ein Guthaben aus derselben Abrechnung wäre hingegen weiterhin auszahlbar.

Folgen

Nachzahlung ausgeschlossen — Guthaben bleibt

Nachforderung entfällt

§556 Abs. 3 S. 3 BGB schützt Sie vor jeder Nachforderung, sobald die Frist abgelaufen ist. Keine Kündigung wegen Zahlungsverweigerung möglich.

§556 Abs. 3 S. 3 BGB

Guthaben bleibt fällig

Der Auszahlungsanspruch verjährt erst nach drei Jahren (§195 BGB). Der Vermieter kann eine Rückzahlung nicht mit der verspäteten Abrechnung verweigern.

§195 BGB

Keine Verrechnung mit Kaution

Ohne wirksame Abrechnung darf der Vermieter die Kaution nicht mit einer Nachforderung verrechnen — das stellt BGH VIII ZR 71/05 klar.

BGH VIII ZR 71/05

Kaution

Kautionseinbehalt wegen offener Abrechnung — wann rechtens

Angemessener Teil darf einbehalten werden

Der Vermieter darf für eine offene Nebenkostenabrechnung einen Teilbetrag zurückbehalten. Üblich sind drei bis vier Monatsvorauszahlungen.

§551 BGB

Sechs Monate Obergrenze

Die Kaution vollständig oder überwiegend einzubehalten ist unzulässig. LG Berlin 67 S 42/18 setzt sechs Monate als Richtwert.

LG Berlin 67 S 42/18

Verzinsung weiterhin geschuldet

Selbst bei Teilrückbehalt läuft die Verzinsung nach §551 Abs. 3 BGB mindestens zum Sparkassensatz weiter. Die Zinsen stehen Ihnen zu.

§551 Abs. 3 BGB

Keine Verrechnung ohne Abrechnung

Ohne wirksame, fristgerechte Abrechnung darf der Vermieter die Kaution nicht einbehalten. Der Herausgabeanspruch wird fällig.

BGH VIII ZR 71/05

Aktion

So reagieren Sie auf eine verspätete Abrechnung

  1. 01

    Zugangsdatum dokumentieren

    Briefumschlag mit Poststempel aufheben, Eingangsdatum auf dem Schreiben notieren oder ein Foto mit Datum machen.

  2. 02

    Schriftlich auf den Fristausschluss hinweisen

    Mit Verweis auf §556 Abs. 3 S. 3 BGB das Fristende nennen und die Nachforderung ablehnen — formlos, aber am besten per Einwurfeinschreiben.

  3. 03

    Guthaben separat einfordern

    Auch wenn Sie die Nachforderung ablehnen, fordern Sie ein eventuelles Guthaben mit Kontoverbindung und 14-Tage-Frist an.

  4. 04

    Kaution mit Zinsen zurückfordern

    Spätestens sechs Monate nach Auszug steht Ihnen die Kaution mit aufgelaufenen Zinsen zu — §551 Abs. 3 BGB.

FAQ

Häufige Fragen

Ihr Zugangsdatum gegen die Frist gecheckt.

Laden Sie die Abrechnung hoch — wir rechnen aus, ob §556 Abs. 3 S. 3 BGB die Nachforderung ausschließt.

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