0,85 €/m² für GartenpflegePlausibel oder überhöht?
Der Bundesdurchschnitt liegt laut Betriebskostenspiegel 2024 bei 0,11 €/m² pro Monat. Erst ab rund 0,20 €/m²/Monat wird eine Gartenposition erklärungsbedürftig.
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Richtwert
Was ortsübliche Gartenkosten wirklich sind
Bundesdurchschnitt
0,11 €/m²/Monat laut DMB-Betriebskostenspiegel 2024. Das entspricht bei 500 m² Gartenfläche etwa 660 € im Jahr.
DMB 2024
Großstadt
In Berlin, Hamburg, München klettern Werte auf bis zu 0,20 €/m²/Monat. Tariflöhne und teurere Dienstleister erklären den Aufschlag.
Regionalspiegel 2024
Parkähnliche Anlagen
Höhere Werte sind möglich, müssen aber laut BGH VIII ZR 135/03 im Mietvertrag als besondere Ausstattung genannt sein.
BGH VIII ZR 135/03
Umlagefähig
Laufende Pflege vs. Neuanlage
Laufende Pflege
Rasenmähen, Heckenschnitt, Beetpflege, Schnittguttransport, Wässern — alles was regelmäßig anfällt, ist nach §2 Nr. 10 BetrKV umlagefähig.
§2 Nr. 10 BetrKVNeuanlage nicht umlagefähig
Erstanlage eines Beetes, Neupflanzung von Hecken oder das Verlegen neuer Wege fallen unter Instandhaltung — Vermietersache.
BGH VIII ZR 221/08Ersatzpflanzung bei Fortführung
Stirbt ein Baum, darf die Ersatzpflanzung abgerechnet werden — aber nur, wenn die bestehende Gartenanlage fortgeführt wird.
§2 Nr. 10 BetrKVSturmschaden = Vermietersache
Wiederherstellung nach Sturm, Hagel oder Starkregen ist Instandhaltung. Erst die laufende Folgepflege gehört wieder in die Abrechnung.
§1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKVPrüfung
So bewerten Sie Ihren Posten in vier Schritten
- 01
Gartenfläche ermitteln
Wert aus Mietvertrag, Bauakte oder Flächenplan nehmen. Bei Unklarheit Einsicht nach §259 BGB beantragen.
- 02
Kosten pro m² und Monat rechnen
Jahreskosten ÷ Gartenfläche ÷ 12 = €/m²/Monat. Diese Zahl ist vergleichbar mit dem Betriebskostenspiegel.
- 03
Mit dem DMB-Spiegel abgleichen
Abweichungen bis +30 % sind je nach Region und Ausstattung normal. Alles darüber ist begründungspflichtig.
- 04
Belegeinsicht bei Überschreitung
Bei klarer Überschreitung Verträge und Rechnungen einsehen. Oft finden sich Doppelabrechnungen mit dem Hausmeister oder Neuanlagen.
Rechenbeispiel
600 m² Garten, 3.060 € Jahreskosten
Ausgangslage
Die Gartenfläche beträgt 600 m². Die Gartenfirma rechnet 3.060 € pro Jahr. Ihre Wohnung hat 80 m² von 900 m² Gesamtwohnfläche.
Rechnung
3.060 € ÷ 600 m² = 5,10 €/m²/Jahr = 0,43 €/m²/Monat — rund vier Mal über dem Bundesschnitt. Ihr Anteil: 3.060 € × 80/900 = 272 €.
Ergebnis
Der Preis pro Gartenfläche ist deutlich überhöht. Einsicht in Verträge verlangen, Kürzungspotenzial im dreistelligen Bereich plausibel.
Auffällig
Rote Flaggen in der Gartenposition
- 01
Verdopplung zum Vorjahr ohne Erklärung
Ein Sprung von 800 € auf 1.800 € ohne Zusatztext ist ein deutliches Warnsignal. Belege und Vergleich zum Vorjahr anfordern.
- 02
Einmalige Pauschalen
„Gartenpauschale einmalig 1.200 €“ ist untypisch für laufende Pflege. Klingt stark nach Neuanlage oder Sonderarbeit.
- 03
Rechnungen mit „Umgestaltung“
Rechnungspositionen wie Umgestaltung, Neubepflanzung oder Wegegestaltung gehören nicht in die Abrechnung.
- 04
Zusätzlicher Hausmeister-Gartenanteil
Taucht Gartenarbeit auch im Hausmeister-Leistungsverzeichnis auf, droht eine Doppelabrechnung.
FAQ
Häufige Fragen
Ratgeber
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