Heizkostenabrechnung prüfenHeizKV-Verstöße erkennen
Die Heizkostenverordnung schreibt eine verbrauchsabhängige Abrechnung vor. Verstößt dein Vermieter dagegen, steht dir ein Kürzungsrecht von bis zu 15% zu. Prüfe deine Abrechnung jetzt.
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Grundlagen
Die wichtigsten HeizKV-Regeln
50-70-Regel (§7 HeizKV)
Mindestens 50% und maximal 70% der Heizkosten müssen nach Verbrauch verteilt werden. Der Rest nach Wohnfläche. Eine reine Flächenverteilung ist unzulässig.
Verbrauchserfassung (§4 HeizKV)
Der Vermieter ist verpflichtet, den Verbrauch jeder Nutzereinheit zu erfassen — mit geeichten Messgeräten. Fehlt die Verbrauchserfassung, greift das Kürzungsrecht.
15% Kürzungsrecht (§12 HeizKV)
Verstößt der Vermieter gegen die HeizKV (z.B. keine Verbrauchserfassung), darfst du die Heizkosten um 15% kürzen. Bei weiteren Verstößen summiert sich das Kürzungsrecht.
Typische Fehler
Diese Fehler finden wir in Heizkostenabrechnungen
100% Flächenverteilung
Heizkosten werden komplett nach Wohnfläche verteilt statt anteilig nach Verbrauch. Verstößt gegen §7 HeizKV.
§7 HeizKVWarmwasser nicht getrennt
Warmwasser- und Heizkosten müssen getrennt abgerechnet werden. Eine gemeinsame Abrechnung ist nur bei technischer Unmöglichkeit zulässig.
§9 HeizKVFehlende Zwischenablesung
Bei Nutzerwechsel muss eine Zwischenablesung erfolgen. Geschätzte Werte sind nur als Notlösung zulässig und müssen gekennzeichnet werden.
§9b HeizKVÜberhöhte Grundkosten
Der Grundkostenanteil darf maximal 50% betragen. Liegt er darüber, wird überproportional nach Fläche statt nach Verbrauch abgerechnet.
§7 Abs. 1 HeizKVDein Recht
Kürzungsrecht nach §12 HeizKV
Verstößt dein Vermieter gegen die HeizKV, steht dir ein Kürzungsrecht zu:
Kürzung bei fehlender verbrauchsabhängiger Abrechnung
Kürzung bei fehlender Mitteilung der Energiekosten
Kürzung bei fehlender Vergleichsinformation
In Summe bis zu 21% Kürzung möglich.
FAQ
Häufige Fragen
Hinweis: Die Analyse dient der Ersteinschätzung und stellt keine Rechtsberatung dar.
Heizkosten fair abrechnen.
Prüfe deine Heizkostenabrechnung auf HeizKV-Verstöße und nutze dein Kürzungsrecht.
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